Schaffen Sie nachhaltig mehr Liquidität für Ihre Mitarbeitenden!

Schaffen Sie nachhaltig mehr Liquidität für Ihre Mitarbeitenden!

Die Inflation trifft sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende. Kein Wunder, dass das Thema auch bei Personalverantwortlichen ganz oben steht. Durch die Inflation sind Personaler im Zwiespalt: Lohnforderungen der Beschäftigten treffen auf Kostendruck der Unternehmen.

Aktuell bietet sich den Arbeitgebern (AG) statt einer Lohnerhöhung die staatlich geförderte „#Inflationsausgleichsprämie“ an (wie jüngst in der Metall- und Elektrobranche). Hier können bis zu maximal € 3.000 steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt werden. Das ist vorteilhafter als eine reguläre Gehaltserhöhung, bei der nur ca. die Hälfte beim AN als Netto ankommen und die den AG wegen der Lohnnebenkosten 20% zusätzlich auf das Brutto kosten.

Die Bundesregierung hatte es sich lange schwer gemacht, um zu dieser Entscheidung zu kommen. Jetzt ist es so leicht! Als Unternehmer zahlen Sie statt einer Lohnerhöhung 3.000 € Inflationsausgleich, steuer- und sozialabgabenfrei. Und schwupp! weg sind sie.

Ausnahmsweise kommt dieser Betrag mal ohne Abzüge beim Arbeitnehmer an, aber was wird dort daraus? Dort warten Strompreiserhöhung, Heizkostenabrechnung, Zahnarztrechnungen und mehr. Innerhalb eines Monats ist diese Prämie verraucht. In drei Monaten spricht niemand mehr von Ihrer großzügigen Zahlung. Dem Employer-Branding hilft diese einmalige Zahlung also nicht wirklich, und nachhaltig ist sie auch nicht.

Da gibt es eine intelligentere Lösung: Splitten Sie die Prämie in eine einmalige Zahlung an Ihre MA und in eine #bKV. Die folgende Tabelle 1 zeigt, wie Sie so aus 3.000 € für Ihre MA 4.680 € machen können. Und nicht nur drei Monate, ganze fünf Jahre lang können Ihre MA von einem Gesundheitsbudget in Höhe von 600 € jährlich profitieren. Sie fragen sich, ob so ein Budget Ihren Mitarbeitern helfen kann? Mit Sicherheit: Laut Statitischem Bundesamt gaben pivate Haushalte in 2019 durchschnittlich 1.248 € für Gesundheitsleistungen aus, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wurden. Um Ihre MA längerfristig zu unterstützen, können Sie die bKV (Gesundheitsbudget) nach den 5 Jahren selbstverständlich weiterlaufen lassen.

Das ist nachhaltig und stärkt die Arbeitgeberattraktivität.

Wenn Ihnen die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer MA besonders am Herzen liegt, gibt es sogar noch eine (für Sie als AG) günstigere Variante (siehe Tabelle 2): Sie haben Kosten von nur 1320 € (verteilt auf 5 Jahre), Ihre MA können aber in diesen 5 Jahren über ein Gesundheitsbudget von 3.000 € verfügen, jedes Jahr erneut für 600 €.

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden, wir helfen Ihnen gerne weiter. Mehr Infos zur bKV finden Sie hier!

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Gesunde Unternehmen sind unser Job!

Hanseatische Grüße

Ihr Lars Aumann

 

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